Liebe Leser,
hier finden Sie Informationen über die Entstehung und die Ziele unseres Vereins.
In Viehhausen (LK Regensburg) steht ein Biomasseheizwerk, seinerzeit ein Pilotprojekt der hiesigen Waldbauern. 1995 fertiggestellt waren die ersten Kunden die Häuslebauer eines Neubaugebietes (ca. 45 EFH), die mit einer 20jährigen Abnahmepflicht beaufschlagt wurden, bis zum Jahr 2006 wuchs die Zahl auf 120 Wärmeendabnehmer. Ein Teil der Kunden kommt aus dem Bestandsgebiet Viehhausen ( freiwillig angeschlossen ), weitere Anschliesser aus neueren Baugebieten, unter anderem auch mit Anschlusszwang durch die Kirche ( betreffende Grundstücke sind Erbpacht-Grundstücke und Eigentum der kath. Kirche ).
Und dann kam der 01.07.2006 und der 01.01.2008. Außergewöhnlich hohe PREISERHÖHUNGEN!!!!!!
Am 01.05.2010 kam der nächste Paukenschlag der Betreiber. Ein neuer Vertrag wurde eingeführt. Und wieder gab es eine Preiserhöhung.
Mit Einführung eines neuen Vertrages? Das schrie nach dem Kartellamt.
Wir haben uns als Kunden des Nahwärmegebietes zusammengeschlossen und diesen Verein im Jahr 2010 gegründet, nachdem viele Gespräche aus den Jahren 2006 und 2008 mit den Betreibern nicht gefruchtet hatten und die Preiserhöhungen nicht plausibel und nachvollziehbar erklärt werden konnten.
Nachdem wir aufgrund unserer begründeten Zweifel an der Richtigkeit dieser Erhöhungen weitere intensive Recherchen zur Gesamtsituation des Heizwerkes
durchgeführt hatten, konnten wir feststellen, dass es deutliche Defizite in vielen Bereichen gab.
Darunter fielen:
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Eine zu hohe Grundpreispauschale für 8KW Anschlussleistung
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Preisgleitklauseln, die an der Realität vorbei die Preishöhe bestimmen, 100% ige Bindung an das Heizöl.…..????? (Diese Preisgleitklauseln wurden inzwischen aufgrund mehrerer Klagen vor dem Amtsgericht Regensburg für ungültig erklärt) Nachtrag : Im WLV 2010 ist eine gute Preisgleitklausel eingearbeitet worden. Dies war ein Vorschlag von uns. Aber wer hat gesagt das wir damit dann auch eine erneute Preiserhöhung um 20% akzeptieren. Zudem kommt dies mit Einführung eines neuen Vertrages. Schöne grüße vom Kartellamt. Dies geht rechtlich nicht. Die Betreiber haben allein die Preiserhöhung zu verantworten.
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Vertragsvielfalt durch Spezl-, Freunderl-, und Familienwirtschaft, 60% Rabatte auf den Grundpreis bei Altanschliessern auf Lebenszeit. Die Neubürger zahlten die Mindereinnahmen dann schon mit. Es gab X verschiedene Verträge, je nach Nasenfaktor mehr oder weniger günstige oder sehr teure Verträge.
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Katastrophale Mischpreissituation, wir erinnern in 2010, bayerischer Durchschnitts-Mischpreis lag bei 76€ pro verkaufter MWh Wärmeendenergie. In Viehhausen lagen die Mischpreise bei 78€ (Gesellschafter und Geschäftsführung) bzw. bis zu 145€ (EFH mit Anschlusszwang). Bravo.
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Defizite bei den Berechnungen der Baukostenzuschüsse und den Anschlusskosten, keine Endabrechnung über die tatsächlich entstandenen Baukosten. Gesetzlich festgelegt ist, dass nicht mehr als 70% der Baukosten auf den Kunden umgelegt werden dürfen. Ein Beweis, dass nur die entstandenen Kosten abgerechnet und nach den gesetzlichen Vorgaben an die Kunden weitergegeben wurden, fehlt bis Heute.
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Kein Bedarf der Kostenminimierung bei den Betreibern und Gesellschaftern, da das Holz aus den eigenen Wäldern herangezogen wurde. Um Kostensteigerungen in den Folgejahren zu vermeiden, hätte man technische Erneuerungen in das bestehende System integrieren können, dies war selbstverständlich unerwünscht.
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Rote Zahlen in den Bilanzen und doch Gewinne? Warum wurde Eigenkapital in kostspielige Gesellschafter-Darlehen umgewandelt?. Wie kam es, dass sich die Personalkosten in den letzten Jahren verzehnfacht hatten? Wurden hier jetzt Kosten produziert, um einem neuen Vertrag mit nochmals höheren Preisen eine Grundlage zu bieten?
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Es gab einige Gespräche mit den Betreibern, um einen neuen Vertrag auszuarbeiten. Darunter fiel auch der Vorschlag der neuen Preisgleitklausel, den die Betreiber im neuen WLV 2010 eingebracht hatten. Die Enführung des WLV 2010 zum 01.05.2010 war die eigenmächtige Handlung der Betreiber. Dies war nicht mit uns abgesprochen. Ebenso die 20% Preisehöhung, die mit diesem Vertrag erfolgte, war keine Folge aus den Gesprächen mit den Betreibern. Diese Preiserhöhung war auf dem Mist der Betreiber gewachsen und kann auch nur von den Betreibern alleine verantwortet werden.
Wir hatten den WLV2010 nicht unterschreiben. Wir hatten einen gültigen Vertrag (Klosterackervertrag und WLV04). Wir würden uns dem Preisdiktat der Betreiber nicht unterwerfen. Einseitigt diktierte Preise in der Energieversorgung wurden durch das Kartellamt abgeschafft.
Wir forderten von der Betreiber GmbH:
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Vertragssanierung im Interesse ALLER Anschliesser
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Keine Grundpreispauschale
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Bedarfsgerechter Anschluss nach DIN 5701 oder Abrechnung über den Verbrauchspreis
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Abbau der Vertragsvielfalt, es gab weiterhin 60%ige Rabatte auf den Grundpreis und es gab Kunden, die eine Anschlussgröße von 5KW hatten und auch nur für 5KW zahlten, obwohl ALLE den gleichen Vertrag bekommen sollten. Was iwar hier los? Der Nasenfaktor in Viehhausen ist nie abgebaut worden.
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Aufklärung bei den Baukostenzuschüssen und Hausanschlusskosten
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Aufbau von Vertrauen, indem der Kunde als Gesellschafter in das Unternehmen integriert wird.
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Offenlegung der Betriebskosten zur Findung eines vernünftigen und marktgerechten Preises. Jimdo-Logout | Bearbeiten
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